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Die Istanbul-Konvention gegen Gewalt


Ein wichtiges rechtliches Regelwerk in diesem Zusammenhang ist auch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt​ (Istanbul-Konvention). Die Schweiz hat sich auch zur Umsetzung dieser Konvention verpflichtet. avanti donne ist Mitglied im Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen setzt sich dort dafür ein, dass bei allen Massnahmen die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderung miteinbezogen werden.

Mädchen und Frauen mit einer geistigen, einer Sinnes- oder einer Kommunikationsbehinderung zwei- bis dreimal so häufig wie andere Frauen von Gewalt betroffen. 

 

Schweigen schadet

Haben Sie als Frau mit Behinderung körperliche oder psychische Gewalt erlebt? Ganz gleich, ob jetzt oder früher: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Es ist aber wichtig, dass wir wissen, was Betroffene erleben. Nur so können wir einschätzen, welche Massnahmen es braucht.